Promotionsvorhaben

Ihr Promotionsvorhaben

Sie interessieren sich für eine rechtswissenschaftliche Promotion bei Prof. Dr. Katharina Uffmann? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu möglichen Themenfeldern, zur Bewerbung und zum Ablauf eines Promotionsvorhabens.

Willkommen sind Promotionsvorhaben insbesondere in den Bereichen
Arbeitsrecht
Stiftungsrecht
Recht der Familienunternehmen

Neben rein rechtswissenschaftlichen Promotionen können auch interdisziplinär angelegte Arbeiten betreut werden.

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat einen hohen Stellenwert. Ziel ist eine qualitativ hochwertige Begleitung der Doktorandinnen und Doktoranden während ihrer Forschungsarbeit. Dazu gehört auch die Vernetzung mit der juristischen Praxis, die der Lehrstuhl aktiv unterstützt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Für die Promotion zum Dr. iur. gelten zunächst die formalen Voraussetzungen der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Aufgrund der großen Zahl an Bewerbungen setzt Prof. Dr. Katharina Uffmann für die Übernahme einer Betreuung grundsätzlich ein mindestens vollbefriedigendes Examen voraus.

Bitte prüfen Sie vor einer Bewerbung zunächst selbstständig, ob Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen der jeweils geltenden Promotionsordnung der JGU Mainz erfüllen.
Wie kann ich mich bewerben?
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Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Lehrstuhl gerne per E-Mail kontaktieren.

Ihre Bewerbung sollte enthalten:

  • ein kurzes Anschreiben mit Ihrer Themenidee – sofern bereits vorhanden – oder mit Ihren Forschungsinteressen,
  • eine kurze Begründung, warum Sie promovieren möchten,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • Kopien der relevanten Zeugnisse, insbesondere des Examenszeugnisses.
Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
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Nach Prüfung der Unterlagen kann eine Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch erfolgen.

In diesem Gespräch soll geklärt werden, ob ein Promotionsvorhaben fachlich und persönlich für beide Seiten in Betracht kommt. Idealerweise können Sie bereits erste Themenideen oder konkrete Forschungsinteressen erläutern.

Im Falle einer Betreuungszusage werden der weitere Ablauf, die wissenschaftliche Betreuung und die regelmäßigen Besprechungen individuell abgestimmt.

Auch Fragen zur Finanzierung einer Promotion oder zu einer möglichen Einbindung in den Lehrstuhl können dabei besprochen werden.

Welche Anforderungen bestehen an die Dissertation?
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Selbstverständlich wird die Einhaltung der anerkannten wissenschaftlichen Standards erwartet.

Als Orientierungsgröße sollte die Dissertation einen Umfang von etwa 250 Seiten haben und möglichst innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Während der Bearbeitungszeit finden regelmäßige Gespräche zum Fortgang des Promotionsprojekts statt.

Wie läuft das Promotionsverfahren an der JGU ab?
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Nach einer Betreuungszusage ist das Promotionsvorhaben entsprechend den Vorgaben des Fachbereichs zu registrieren. Die Registrierung erfolgt über JOGU-StINe und wird zusammen mit der Betreuungszusage und den erforderlichen Nachweisen beim Dekanat eingereicht.

Nach Fertigstellung der Dissertation folgen die formelle Einreichung der Promotionsunterlagen, die Begutachtung der Arbeit und die mündliche Prüfung in Form einer Disputation.

Maßgeblich ist stets die aktuelle Promotionsordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Offizielle Informationen der JGU
Promotionsordnung Dr. iur.

Die formalen Voraussetzungen und der verbindliche Ablauf des Promotionsverfahrens richten sich nach der jeweils geltenden Ordnung des Fachbereichs 03.

Aktuelle Promotionsordnung der JGU ansehen →
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