Aktuelles 2017
Neuigkeiten, Veranstaltungen und Einblicke aus Forschung, Lehre und dem Alltag des Lehrstuhls im Jahr 2017.
Gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Claudia Schubert veranstaltete Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann am 20./21.11.2017 für interessierte Studierende eine Exkursion zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am Abend des 20. November läuteten wir unseren Ausflug mit einem gemeinsamen Stadtrundgang ein, um anschließend zum gemeinsamen Abendessen einzukehren. Als besonderes Highlight besuchte uns dort Herr Dr. Karczewski, Richter des IV. Zivilsenats des BGH und berichtete in gemütlicher Plauder- und Fragerunde aus erster Hand über die spannende Tätigkeit eines Bundesrichters.
Am folgenden Tag wurden wir von Herrn Dr. Bauer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des VI. Zivilsenats des BGH, in Empfang genommen. Herr Dr. Bauer berichtete über Struktur und weitere Hintergründe des BGH, das Zuständigkeitsfeld des VI. Zivilsenats und führte die Studierenden in den zur Verhandlung anstehenden Arzthaftungsfall ein. Im Anschluss an die interessante Verhandlung mit Plädoyers der BGH-Anwälte stand Herr Dr. Bauer noch für zahlreiche Nachfragen der Studierenden zur Verfügung. Abgerundet wurde dieser interessante und anschauliche Einblick in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Zivilgerichts durch eine Führung durch die Gebäude und sowie über das Gelände des BGH.
Frau Professor Uffmann hat am 27. November bei einer Veranstaltung der Kanzlei P+P Pöllath und Partners in München zum Thema „Mitbestimmung im europarechtlichen Kontext“ referiert. Die Veranstaltung stand unter dem Generalthema „Aktuelle Entwicklungen der Mitbestimmung und Corporate Governance“. Schwerpunkt des Vortrags war eine kritische Auseinandersetzung mit der viel beachteten Entscheidung des EUGH in der Rechtssache Erzberger/Tui vom 18. Juli diesen Jahres, wobei Frau Professor Uffmann auch die weiterhin offenen Punkte des Mitzählens bei den Schwellenwerten sowie der Wahlberechtigung von Arbeitnehmern unselbständiger Betriebe beleuchtete.
Das Programm finden Sie hier
Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann ist in den Herausgeberkreis sowie den wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) berufen worden. Die ZfA steht für die weiterführende Auseinandersetzung mit Grundfragen und aktuellen Problemen des gesamten Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, namentlich des Sozial-, Steuer- und Gesellschaftsrechts. Sie ist die führende wissenschaftliche Zeitschrift im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den fundierten, unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Sie setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts.
Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann ist mit Wirkung zum 1. September 2017 in das wissenschaftliche Direktorium des traditionsreichen Instituts für Unternehmensführung (ifu) berufen worden. Das ifu ist ein interdisziplinär ausgerichtetes, übergreifendes Institut der Ruhr-Universität Bochum, welches im Jahre 1966 gegründet wurde und organisatorisch der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet ist. Das Institut hat die Geschäftsführung der Alwin-Reemtsma-Stiftung inne, deren Vorstand der Kanzler der Ruhr-Universität angehört. Daneben besteht der Stiftungsvorstand aus einem Mitglied der Familie Reemtsma sowie aus Topmanagern von Großunternehmen. Die durch diese Stiftung dem Institut zufließenden Mittel kommen unmittelbar Forschungstätigkeiten sowie sonstigen Institutsprojekten zugute. Außerdem werden besonders talentierte Nachwuchswissenschaftler gefördert.
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Am 19. Juli 2017 fand in Schweinfurt ein von der vbw – Die Bayerische Wirtschaft veranstalteter Kongress zu den Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt statt. Rund 60 Teilnehmer folgten dem Beitrag von vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, einem Vortrag über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigten von Hans-Jürgen Schneider, Standortleiter der ZF Friedrichshaben AG in Schweinfurt, und einem Vortrag über den Rechtsrahmen für die digitale Arbeitswelt von Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum. An der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Herrn Sven Astheimer (Frankfurter Allgemeinen Zeitung), beteiligten sich außerdem noch Anja Weisgerber MdB (CSU), Bernd Rützel MdB (SPD), Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.
Frau Prof. Uffmann ging im Rahmen ihres Vortrags nach grundlegenden Überlegungen zur Innovationsverantwortung des arbeitsrechtlichen Normgebers schwerpunktmäßig auf die Reformnotwendigkeiten des Arbeitszeitsrecht ein, insbesondere auf die Gestaltungsoptionen der EU-Arbeitszeitrichtlinie sowie die aktuellen rechtspolitischen Reformvorschläge „befristete Teilzeit“ und „Wahlarbeitszeit“.
Am 21.07. 2017 durften wir Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Alexander Kredig, geschäftsführender Partner einer seit 20 Jahren am Markt etablierten mittelständischen Steuer- und Rechtsberatungskanzlei mit Sitz in Fulda, bei uns begrüßen. Im Rahmen der Schwerpunktveranstaltung „Recht der Unternehmensnachfolge“ referierte Herr Dr. Kredig anhand praxisnaher Fallbeispiele zum Thema „Steuerrecht in der Unternehmensnachfolge“. Einleitend hob Herr Dr. Kredig die Relevanz steuerlicher Fragestellungen in den verschiedenen Stadien des Nachfolgeprozesses hervor und bettete sein Thema damit in anschaulicher Weise in die den Teilnehmern vertraute Konzeption der Vorlesung ein. Die beiden Hauptthemen des Vortrags bildeten das Ertrags- und das Erbschaftssteuerrecht. Hier wusste der Referent die für Jurastudenten ungewohnten Begrifflichkeiten des Steuerrechts geschickt der vertrauteren Terminologie des Zivilrechts gegenüberzustellen und so das für die Beurteilung von Nachfolgeprozessen erforderliche fachgebietsübergreifende Rechtsbewusstsein der Veranstaltungsteilnehmer zu schärfen. So wurde beispielsweise erläutert, auf welche unterschiedliche Arten Einkünfte im Prozess der Erbauseinandersetzung besteuert werden und welche Rolle Abfindungszahlungen hierbei spielen. Auch die Systematik des Erbschaftssteuerrechts einschließlich der auf das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50 ff.) zurückgehenden jüngsten Änderungen wurde erläutert. In einem abschließenden Teil versäumte es Herr Dr. Kredig nicht, seinen rundum gelungenen Vortrag unter Hinweis auf die im Wirtschaftsleben praktisch bedeutsamen allgemeinen steuerlichen Anzeige- und Erklärungspflichten abzurunden. Insgesamt bot der Vormittag den Studierenden ein fachlich ebenso anspruchsvolles wie bereicherndes Programm, durch welches nochmals deutlich wurde, in welchem Maße das Unternehmensrecht in der Praxis wirtschaftliches Denken herausfordert. Wir danken Herrn Dr. Kredig herzlich für sein großes Engagement und allen Studenten für die interessierte Teilnahme.
Am 11.07.2017 durften die Studierenden aus der Schwerpunktbereichsvorlesung „Unternehmensnachfolge“ gemeinsam mit Frau Professor Katharina Uffmann und Herrn Dr. Arnd Becker von der Luther Rechtsanwaltskanzlei Standort Essen mit der Stüwe GmbH & Co. KG ein in Hattingen ansässiges Familienunternehmen besuchen. Das Unternehmen, 1948 gegründet, ist der technologisch führende Hersteller für hochspezialisierte Reibschlussverbindungen – insbesondere Schrumpfscheiben – und befindet sich mittlerweile in der dritten Generation. Die Geschäftsführer Rena und Jan Stüwe gewährten den Studierenden einerseits einen umfassenden Einblick in die Betriebsabläufe bei einer Begehung der Produktionshallen. Andererseits diskutierten sie mit den Studierenden bei dem sich anschließenden Unternehmergespräch engagiert und ausführlich zum Thema Unternehmensnachfolge. Dadurch konnten die Studierenden auf anschauliche Weise das in der Vorlesung theoretisch erlernte Wissen mit einem Paradebeispiel aus der Praxis verknüpfen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Rena und Jan Stüwe nochmals herzlich bedanken!
Frau Prof. Uffmann referierte auf dem Luther Arbeitsrechtsforum am 19. Mai in Bonn vor dem Hintergrund der jüngsten Novellierung des AÜG zum Thema „Subunternehmer im Fokus des Arbeitsrechts“ und diskutierte die Fragestellungen im Anschluss im Rahmen eines Podiums mit Unternehmensvertretern und Anwälten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Frau Prof. Uffmann referierte auf der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 6. März 2017 in Eichstätt, das unter dem Oberthema „Arbeitsrecht in der Kirche zukunftsfähig gestalten“ stand. Mehr Informationen finden Sie unter
http://www.zmv-online.de/fachtagung.php?site=7
Am 1. März 2017 durfte eine Gruppe Studierender der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum auf Einladung von Herrn Dr. Arnd Becker von der Luther Rechtsanwaltskanzlei Standort Essen und Frau Professor Katharina Uffmann erneut hinter die Kulissen eines im Ruhrgebiet ansässigen Familienunternehmens blicken. Die Privatbrauerei Stauder in Essen, die in diesem Jahr auf 150 Jahre Firmengeschichte zurückblickt, hat uns für unsere Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ einen hochinteressanten Einblick sowohl in das Familienunternehmen selbst, als auch in die Brauereibranche im Allgemeinen ermöglicht. Los ging es mit dem neuen Unternehmensfilm der Privatbrauerei. Im Anschluss konnten sich die Studierenden bei einer abwechslungsreichen Führung durch die Produktion von den Arbeitsabläufen selbst ein Bild machen. Herr Dr. Tomas Stauder, der neben Herrn Dipl. Brau-Ing. Axel Stauder als Geschäftsführer des Familienunternehmens fungiert, berichtete schließlich unter anderem über die Nachfolge sowie die bewusste Positionierung des Unternehmens als Familienunternehmen und beantwortete die zahlreichen Fragen der Studierenden. Alles in allem war die Exkursion erneut ein sehr informatives und bereicherndes Ereignis und wir bedanken uns bei der Privatbrauerei Stauder.
In der Schwerpunktbereichsvorlesung Unternehmensfinanzierung wurde es am Dienstag, den 17. Januar 2017, „ernst“. Der renommierte und bekannte Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Stephan Ries aus Wuppertal, von der CURATOR AG Insolvenzverwaltungen, kam an seine Alma Mater und vermittelte den Studenten in höchst anschaulicher Weise anhand zahlreicher Fälle aus seiner Beratungspraxis einen spannenden Einblick in die vielseitige Thematik der Finanzierung von Unternehmen während einer Krisenlage oder Insolvenz. Er machte deutlich, dass der Insolvenzverwalter bei einer Betriebsfortführung zum einen als „Liquiditätsbeschaffer“ und „Sanierer“ agiere und hierfür unterschiedliche Instrumente einsetze, wie etwa den Zahlungsstopp, das Insolvenzgeld und den echten und unechten Massekredit. Zum anderen nehme der Insolvenzverwalter aber auch die Rolle eines „kritischen Betrachters“ ein, da er sich alle vorhandenen Finanzierungsrechtsverhältnisse, nicht zuletzt die Gesellschafterdarlehen, mit dem Ziel einer Massemehrung genau ansehe. Wir danken Herrn Ries für sein große Engagement und den Studenten für die interessierte Teilnahme.
