News 2019

Archiv

Aktuelles 2019

Neuigkeiten, Veranstaltungen und Einblicke aus Forschung, Lehre und dem Alltag des Lehrstuhls im Jahr 2019.

RdA
Publikation zu Solo-Selbständigen in RdA 2019, 360 ff.

Frau Professor Uffmann hat in RdA 2019, 360 ff. einen Beitrag zu aktuellen Fragen der Solo-Selbständigkeit veröffentlicht.

Die Solo-Selbständigkeit ist ein gesellschaftlich brisantes und rechtlich komplexes Terrain, das Rechtsprechung und Gesetzgeber derzeit erheblich beschäftigt. So haben die mit Spannung erwarteten grundlegenden Urteile des BSG zur „Statusbewertung“ von Honorarärzten und Honorarpflegekräften neue Schlaglichter auf die Relevanz einzelner Abgrenzungskriterien, insbesondere der strittigen Eingliederung und Honorarhöhe, geworfen. Weiterhin haben BGH aber auch BSG die Anforderungen an den Vorsatz verschärft, wenn es um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266 StGB und die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 2 SGB IV geht. Zumindest auf dieser Ebene wird damit der Unsicherheit der Praxis bei der Vertragstypenzuordnung sachgerecht Rechnung getragen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des SchwarzArbG die Sanktionsfolgen einer „Scheinselbständigkeit“ mit weiteren Tatbeständen, insbesondere dem leichtfertigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, weiter ausgebaut, was wenig überzeugt. Schließlich steht auch rechtspolitisch einiges auf der Agenda: Angefangen von einer Alterssicherung, über die Verbesserung der Erwerbsbedingungen bis hin zur Statussicherheit der Solo-Selbständigen durch eine Novellierung des § 7a SGB IV. Ausgehend hiervor unternimmt Frau Prof. Uffmann in dem Beitrag basierend auf einer rechtstatsächlichen Analyse einen kritischen Streifzug zu diesen zentralen Fragen der Solo-Selbständigkeit und zeigt dabei Lösungswege für mehr Rechtssicherheit bei der Statusfrage auf.

Publiziert am 13. Dezember 2019
DER BETRIEB
Publikation zum Thema Drittanstellung in DB 2019, 2281 ff.

Frau Professor Uffmann hat in DB 2019, 2281 ff. anlässlich eines aktuellen Urteils des 2. Senats des BGH vom 14.05.2019 zu der immer noch umstrittenen Frage einer Drittanstellung in der (mitbestimmten) GmbH und AG kritisch Stellung genommen.

Das Urteil des BGH, dessen Feststellungen auch für die Streitfrage der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 112 AktG fruchtbar gemacht werden können, leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für die Praxis. Diese ist bei der Ausgestaltung von Drittanstellungen noch immer mit einem grundlegenden Problem konfrontiert: Kann und sollte man hierzu angesichts des jedenfalls für AG und mitbestimmte GmbH kontroversen Streitstandes in der Literatur überhaupt greifen? Anlass genug, für die praktisch relevante Fallgruppe der Drittanstellung von Interim Managern dessen „Ob“ und „Wie“ im Einzelnen zu beleuchten.

Publiziert am 19. November 2019
Gastprofessur an der WU Wien zu Familienunternehmen

Frau Professor Uffmann hat im Windersemester 2019/2010 eine Gastprofessur an der Wirtschaftsuniversität Wien inne, auf Einladung von Frau Prof. Dr. Susanne Kalss, Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht. Frau Prof. Uffmann wird in diesem Rahmen ein Seminar mit integriertem Unternehmensplanspiel zu dem Thema „Das Familienunternehmen in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis“ halten.

Publiziert am 19. November 2019
Nachlese – Vortrag beim 13. Deutschen Testamentsvollstreckertag in Bonn

Frau Professor Uffmann referierte anlässlich des 13. Deutschen Testamentsvollstreckertags am 12. November in Bonn. Mit seit 2014 rund 200 Teilnehmern hat sich die von der AGT e.V. (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge) getragene bundesweit führende Veranstaltung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung zu einer festen Instanz für Testamentsvollstrecker aller Professionen und an der Testamentsvollstreckung Interessierte aus dem In- wie dem Ausland entwickelt.

Thema  des Vortrags war „Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bei der Interpretation des Erblasserwillens“.

Bis heute ist mit Blick auf den Grundsatz der materiellen und formellen Höchtspersönlichkeit §§ 2064, 2065 BGB im Einzelnen völlig unklar, welche Interpretationskompetenzen der Erblasser einem Dritten – namentlich einem Testamentsvollstrecker – übertragen kann. Dieses Spannungsfeld bildete die verbindenen Linie für einen kritischen dogmatischen Streifzug durch drei Themenfelder. (1) Die Zuweisung einer verbindlichen Auslegungskompetenz kraft letztwilliger Verfügung. (2) Die Einräumung eines Zustimmungsvorbehalts im Rahmen einer Änderungsvorbehalts eines gemeinschaftlichen Testaments. (3) Die Übertragung der Auswahl des Stiftungsträgers und der Gestaltung des Stiftungsgeschäfts sowie der Stiftungssatzung einer unselbständigen Stiftung auf den Testamentsvollstrecker mit dem Mittel der Zweckauflage. Die von Frau Professor Uffmann vorgstellten neuen Gestaltungsansätze sowie dogmatischen Lösungswege wurden im Anschluss an den Vortrag vom Teilnehmerkreis rege diskutiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier

Publiziert am 19. November 2019
Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft
Methodenvorstellung RUBlaw-active in der ZDRW

Eine Methodenvorstellung des juristischen Planspiels RUBLaw-active: Unternehmensrecht, das erstmalig im Wintersemester 2017/2018 an der Ruhr-Uni Bochum durchgeführt wurde und inzwischen in den Schwerpunktbereich 3 der juristischen Ausbildung integriert ist, ist nun im Nomos Verlag in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) erschienen.

Die Methodenvorstellung finden Sie in der Nomos eLibrary, ZDRW Jahrgang 6 (2019), Heft 3, S. 279-297
ISSN print: 2196-7261, ISSN online: 2196-7261.

Publiziert am 30. Oktober 2019
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 4
Unternehmensmitbestimmung im Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht

Die unternehmerische Mitbestimmung wird seit ihrer Einführung nicht nur aus der Perspektive des Verfassungsrechts, sondern auch aus der der ökonomischen Theorien ambivalent beurteilt. Da sie sowohl rechtsformspezifisch als auch territorial ausgestaltet ist, gerät das Konzept der Mitbestimmung gerade im Zuge der Corporate Governance Diskussion sowie der Internationalisierung und des damit stärker werdenden Wettbewerbs der Rechtsformen zunehmend unter Druck. Dennoch sind bislang alle rechtspolitischen Reformvorschläge einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung, die auf die veränderten Rahmenbedingungen antwortet, wirkungslos verhallt. Neue Fragestellungen sind zudem mit der gesetzlichen Frauenquote im Aufsichtsrat hinzugekommen. Frau Professor Uffmann hat zu dem Gesamtkomplex der Unternehmensmitbestimmung eine grundlegenden Neubearbeitung in Band 4 des Münchener Handbuchs zum Arbeitsrecht vorgelegt.

Publiziert am 20. August 2019
Nachlese zum Vortrag beim Kölner Arbeitsrechtsforum

Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann referierte am 13. Juni anlässlich des 10. Kölner Forums Arbeitsrecht an der Universität zu Köln zum Thema „Aktuelle Fragen der Solo-Selbständigkeit“.

Die Solo-Selbständigkeit ist ein gesellschaftlich brisantes und rechtlich komplexes Terrain, das Rechtsprechung und Gesetzgeber derzeit erheblich beschäftigt. So haben die mit Spannung erwarteten grundlegenden Urteile des BSG zur „Statusbewertung“ von Honorarärzten und Honorarpflegekräften neue Schlaglichter auf die Relevanz einzelner Abgrenzungskriterien, insbesondere der strittigen Eingliederung und Honorarhöhe, geworfen. Weiterhin haben BGH aber auch BSG die Anforderungen an den Vorsatz verschärft, wenn es um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB und die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 2 SGB IV geht. Zumindest auf dieser Ebene wird damit der Unsicherheit der Praxis bei der Vertragstypenzuordnung sachgerecht Rechnung getragen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des SchwarzArbG die Sanktionsfolgen einer „Scheinselbständigkeit“ mit weiteren Tatbeständen, insbesondere dem leichtfertigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, weiter ausgebaut, was wenig überzeugt. Schließlich steht auch rechtspolitisch einiges auf der Agenda: Angefangen von einer Alterssicherung, über die Verbesserung der Erwerbsbedingungen bis hin zur Statussicherheit der Solo-Selbständigen durch eine Novellierung des § 7a SGB IV. Anlass genug, ausgehend von einer rechtstatsächlichen Analyse einen kritischen Streifzug zu diesen zentralen Fragen der Solo-Selbständigkeit zu unternehmen und Lösungswege für mehr Rechtssicherheit bei der Statusfrage aufzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Publiziert am 19. Juni 2019
Nachlese – BMAS – Expertenworkshop zu Solo-Selbständigen

Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann referierte auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des BMAS Fachworkshops „Verbesserung der Erwerbsbedingungen von (Solo-) Selbständigen“, am 7. März 2019 in Berlin zum Thema „Anwendung des arbeitsrechtlichen Schutzes mit Blick auf schutzbedürftige (Solo-) Selbständige (I). Der Fachworkshop ist in die vom BMAS initiierte Reihe Zukunftsdialoge eingebettet und hat zum Ziel, im Austausch mit den betroffenen Akteuren sowie wissenschaftlichen Experten rechtspolitische Reformthemen zu erörtern.

Publiziert am 20. März 2019
Nach oben scrollen