Aktuelles
Neuigkeiten, Veranstaltungen und Einblicke aus Forschung, Lehre und dem Alltag des Lehrstuhls.


Zerrüttetes Vertrauen als Abberufungsgrund im Stiftungsrecht
Eskalierende Konflikte im Stiftungsvorstand können die Handlungsfähigkeit erheblich einschränken.
Doch wann rechtfertigt ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis tatsächlich eine Abberufung? Prof. Dr. Katharina Uffmann untersucht, ob und inwieweit gesellschaftsrechtliche Maßstäbe auf das Stiftungsrecht übertragbar sind und wo dessen Besonderheiten Grenzen setzen.

Neue Maßstäbe für virtuelle Anteilsoptionen
Das BAG hat virtuelle Anteilsoptionen neu eingeordnet und damit zentrale Fragen für die Gestaltungspraxis aufgeworfen.
Prof. Dr. Katharina Uffmann analysiert die Entscheidung und beleuchtet ihre Konsequenzen für Vesting-, Verfallsregelungen und die dogmatische Einordnung solcher Modelle.

Entgelttransparenz – Fairness statt Gleichmacherei
Frau Professorin Uffmann referierte im Rahmen des ISWA-Politikseminars in Berlin zur Entgelttransparenz und deren wachsender Bedeutung im Spannungsfeld von Gleichbehandlung, unternehmerischer Freiheit und praktischer Umsetzung.
Im Fokus standen die Entgelttransparenzrichtlinie und die Frage, inwieweit sie von einem Gleichbehandlungsinstrument zu einer strukturellen Regulierung von Vergütungssystemen wird.

Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil – Aktuelle Entwicklungen
Frau Professorin Uffmann referierte auf den Kölner Tagen Arbeitsrecht zu aktuellen Entwicklungen bei Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil und beleuchtete dabei insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Zudem beleuchtete sie neue Herausforderungen in der AGB-Kontrolle sowie deren Auswirkungen auf Vertragsgestaltung und Beratungspraxis.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine wissenschaftliche Hilfskraft mit 5 Wochenstunden.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die unterstützende Begleitung von Lehrveranstaltungen, die Recherche und Aufbereitung von Informationen für Publikationen, Vorträge und weitere wissenschaftliche Projekte sowie administrative Unterstützung bei den anfallenden Aufgaben vor Ort.
Gesucht werden Studierende der Rechtswissenschaften an der JGU, bevorzugt noch am Anfang des Studiums, mit guten Studienleistungen, Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie Freude an der Zusammenarbeit in einem kleinen, persönlichen Team.
Bewerbung an: ls-uffmann@uni-mainz.de
Frau Professorin Uffmann nahm als Referentin an den Kölner Tagen Arbeitsrecht teil, die vom Otto Schmidt Verlag am 23. und 24. April ausgerichtet wurden. Die Veranstaltung gehört zu den renommierten arbeitsrechtlichen Fachkongressen und bietet jährlich eine Plattform für den Austausch über aktuelle Entwicklungen zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
In ihrem Vortrag zum Thema „Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil – Aktuelle Entwicklungen“ stellte Frau Professorin Uffmann zunächst die Grundformen von Mitarbeiterbeteiligungen dar und beleuchtete deren Struktur, Zielsetzung sowie die dogmatische Einordnung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen als Entgelt im Sinne des § 611a Abs. 2 BGB.
Darauf aufbauend widmete sich der Vortrag den sich abzeichnenden neuen Maßstäben in der AGB-Kontrolle, insbesondere im Hinblick auf Vesting- und Leaverklauseln, und arbeitete die damit verbundenen Unsicherheiten und offenen Fragen heraus. Abschließend wurden die Konsequenzen für die arbeitsvertragliche Gestaltung sowie für die Beratungspraxis diskutiert.
Das Thema erwies sich als hochaktuell und führte zu einem lebhaften Austausch im Teilnehmerkreis. Die Veranstaltung bot damit erneut wertvolle Einblicke in gegenwärtige Fragestellungen des Arbeitsrechts und bestätigte die Kölner Tage Arbeitsrecht als wichtigen Orientierungspunkt für die arbeitsrechtliche Praxis.
Frau Professorin Uffmann referierte im Rahmen des ISWA-Politikseminars am 24. März 2026 zum Thema „Entgelttransparenz – Fairness statt Gleichmacherei“ in Berlin. Gemeinsam mit hervorragenden Kollegen konnte sie zentrale Entwicklungen im Arbeitsrecht beleuchten und mit den Teilnehmern intensiv diskutieren. Insbesondere die wachsende Bedeutung der Entgelttransparenz im Spannungsfeld zwischen Gleichbehandlung, unternehmerischer Freiheit und praktikabler Umsetzung.
Im Zentrum ihres Vortrags stand die Entgelttransparenzrichtlinie und die Frage, ob man es hier noch mit einem Instrument zur Durchsetzung von Gleichbehandlung zu tun haben oder bereits mit einer strukturellen Regulierung von Vergütungssystemen.
Die Entwicklung im Unionsrecht zeigt einen klaren Wandel:
Von Diskriminierungsverboten über Durchsetzungsmechanismen hin zu Transparenzinstrumenten und nun zu materiellen Vorgaben an Entgeltsysteme selbst.
Damit verschiebt sich der Fokus:
Es geht nicht mehr um gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, sondern zunehmend um die Ausgestaltung der Bewertungsmaßstäbe selbst.
Besonders kritisch ist dabei Art. 4 Abs. 4 ETRL: Die Vorgabe „objektiver“ und „geschlechtsneutraler“ Kriterien klingt zunächst plausibel; wirft aber erhebliche Folgefragen auf:
- Was heißt „Objektiv“ überhaupt? Kontrollierbar oder wissenschaftlich determiniert?
- Wie weit reicht die gerichtliche Kontrolle von Bewertungsentscheidungen?
- Und: Welche Spielräume verbleiben den Tarifvertragsparteien?
Denn eines wird deutlich: Ein objektiver Arbeitswert existiert nicht! Jede Arbeitsbewertung ist notwendigerweise wertend (und damit Teil tarifpolitischer Gestaltung).
Genau hier liegt das Spannungsfeld: Entgeltgleichheit vs. Tarifautonomie
Die Entgelttransparenz darf nicht dazu führen, dass tarifliche Bewertungssysteme durch einen quasi „wissenschaftlichen“ Kontrollmaßstab ersetzt werden. Oder zugespitzt: Art 4. Abs. 4 ETRL ist kein Einfallstor, Wirtschaft durch „Wissenschaft“ zu ersetzen.
Die Herausforderung liegt daher nicht im Mehr an Transparenz, sondern in der richtigen Balance zwischen effektiver Diskriminierungskontrolle und dem Erhalt tariflicher Gestaltungs- und Bewertungsspielräume.
Eskalierende Konflikte im Stiftungsvorstand können die Handlungsfähigkeit der Stiftung unmittelbar gefährden – doch reicht ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis bereits als Abberufungsgrund aus?
Dieser Frage widmet sich Prof. Dr. Katharina Uffmann in ihrem Beitrag (ZStV 2026, 3 ff.) und untersucht die Übertragbarkeit gesellschaftsrechtlicher Maßstäbe auf das Stiftungsrecht. Im Fokus steht die „unheilbare, mitverantwortete Zerrüttung“, die im Gesellschaftsrecht anerkannt ist, im Stiftungsrecht jedoch wegen der besonderen Governance-Struktur umstritten bleibt.
Der Beitrag zeigt, dass gerade die fehlenden neutralen Kontrollinstanzen eine Anerkennung erforderlich machen können, zugleich aber klare Grenzen gelten: Eine Abberufung setzt ein nachhaltiges Zerwürfnis, zurechenbare Verursachungsbeiträge und eine negative Zukunftsprognose voraus.
Der Beitrag plädiert damit für eine differenzierte, rechtsformübergreifend konsistente Anwendung des wichtigen Grundes und versteht die Zerrüttung nicht als Einfallstor für Missbrauch, sondern als notwendiges Instrument zur Sicherung funktionsfähiger Stiftungsorgane.
Das BAG hat virtuelle Anteilsoptionen grundlegend neu eingeordnet – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis. In seiner Entscheidung vom 19.3.2025 (10 AZR 67/24) qualifiziert es diese Modelle (auch) als Gegenleistung für Arbeitsleistung und verschärft damit den AGB-rechtlichen Prüfungsmaßstab.
Besonders betroffen sind Vesting- und Verfallklauseln: Ein sofortiger Verfall bereits „erdienter“ Optionen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als unangemessen bewertet. Zulässig erscheinen nur noch gestreckte, zeitlich abgestufte Verfallregelungen. Zugleich wirft die Entscheidung zentrale dogmatische Fragen auf, insbesondere zur Reichweite privatautonomer Zuordnungen und zur Bedeutung des unsicheren Exit-Ereignisses.
Der Beitrag von Katharina Uffmann (ZfA 2025, 454 ff.) analysiert diese Rechtsprechungswende kritisch. Er zeigt, dass der „Paukenschlag“ zwar neue Maßstäbe setzt, aber keine zwingende Einordnung virtueller Optionen als Arbeitsentgelt folgt. Vielmehr verbleiben Spielräume für differenzierte Vertragsgestaltungen und damit für eine weiterhin flexible Ausgestaltung virtueller Beteiligungsmodelle.
Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Jan David Hendricks als eines von 50 neuen Mitgliedern in die Junge Akademie | Mainz aufgenommen wurde.
Mit Beginn der neuen Kohorte 2026 wird er Teil des renommierten interdisziplinären Nachwuchsförderungsprogramms der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz.
Die Mitgliedschaft würdigt exzellente wissenschaftliche Leistungen, vereint Forschende sowie Literatur- und Musikschaffende aus ganz Deutschland und fördert den fachübergreifenden Austausch über institutionelle und disziplinäre Grenzen hinweg. Die vierjährige Mitgliedschaft eröffnet zugleich vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Akademielebens.
Wir gratulieren ganz herzlich zu dieser Aufnahme!
Die studentischen Mitarbeiter des Lehrstuhls Fabien Josten, Sarah Rijo Langenegger und Lea Streubel erreichten als erstes Bochumer Team seit zwölf Jahren wieder das Halbfinale des BAG Moot Courts. Nach einem äußerst spannenden und knappen Halbfinale musste sich Team I der Ruhr-Universität Bochum dem späteren Siegerteam geschlagen geben und erreichte den dritten Platz.
Dieser Erfolg wäre ohne die vielfältige Unterstützung im Hintergrund nicht möglich gewesen. Ein herzlicher Dank gilt allen, die die Vorbereitung und Durchführung des Moot Courts durch fachliche, personelle und finanzielle Unterstützung begleitet haben.
Ein besonderer Dank gebührt den wissenschaftlichen Mitarbeitern Lennard Dute, Dr. Jan David Hendricks, Felix Klocke, Hannah Lotte und Annika Rischer für die intensive inhaltliche und organisatorische Begleitung. Ebenso geht der Dank an Prof. Dr. Jacob Joussen für die Betreuung der beiden Bochumer Teams im Rahmen des Moot Courts.
Sehr gefreut hat uns zudem die persönliche Begleitung vor Ort, durch die Bochum gemeinsam mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern, den Inhabern der beiden arbeitsrechtlichen Lehrstühle, Dr. Paul Alexander Tophof sowie Team Bochum II (Esra Kizilocak, Julius Kraushaar und Lakksan Raveendran) mit einer großen Gruppe vertreten war. Auch Team Bochum II gilt unser Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme.
Darüber hinaus gilt der Dank den zahlreichen Anwälten sowie Richterinnen und Richtern, die sich für Probepleadings, Diskussionen und wertvolles Feedback Zeit genommen haben:
- Dr. Paul Alexander Tophof (Noerr)
- Klaus Thönißen und Leif Born (Luther)
- Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm Dr. Holger Schrade, VRinLAG Stefanie Kröner, VRLAG Dr. Guido Jansen und VRinLAG Dr. Helena Röhrich
- Dr. Jan Tibor Lelley (BUSE)
- Direktor des Arbeitsgerichts Dr. Christian Vollrath (Arbeitsgericht Bochum)
- dem Arbeitgeberverband Ruhr, vertreten durch seinen Präsidenten Lars Bergmann
- PD Dr. Johannes Richter
- Dr. Karola Wendel (Richterin am Arbeitsgericht)
- Alexander Heitmann und Jan Hüchtebrock
Wir gratulieren dem Team der Universität Tübingen herzlich zum Sieg!
